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AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Düsseldigital GmbH i.Gr. für Leistungen in den Bereichen Webdesign & Entwicklung, SEO & GEO, Performance Marketing sowie 3D & Animation. Stand der jeweils aktuellen Veröffentlichung.

§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Düsseldigital GmbH i.Gr., Düsseldorfer Straße 96, 40454 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) erfolgt nicht.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss, Angebote

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

(2) Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen ist die jeweilige Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Webdesign und Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO/GEO), Performance Marketing (u. a. Google Ads, Meta Ads) sowie 3D-Visualisierung, CGI und Motion Design.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet und werden, sofern beauftragt, gesondert vergütet.

(3) Rechtlich sind die Leistungen je nach Gegenstand als Werk- oder Dienstvertrag einzuordnen. Laufende Optimierungs-, Betreuungs- und Kampagnenleistungen (insbesondere SEO und Performance Marketing) sind Dienstleistungen; geschuldet ist das fachgerechte Tätigwerden, nicht ein bestimmter Erfolg.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer und Dritte einzusetzen.

§ 4 Keine Erfolgs- und Ergebnisgarantie

(1) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen oder messbaren Erfolgs.

(2) Insbesondere wird keine Gewähr übernommen für bestimmte Platzierungen oder Rankings in Suchmaschinen oder KI-Systemen, für ein bestimmtes Such-, Klick-, Anfrage- oder Umsatzvolumen, für Conversion-Raten, Reichweiten oder Werbeergebnisse sowie für die Erwähnung oder Zitierung in generativen Suchsystemen.

(3) Rankings, Reichweiten und Werbeergebnisse hängen maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers ab, insbesondere von Algorithmen, Richtlinien und Änderungen der Betreiber von Suchmaschinen und Werbeplattformen (z. B. Google, Meta), vom Wettbewerbsumfeld, vom Nutzerverhalten sowie von den Inhalten und Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers. Für hieraus resultierende Ergebnisse, Sperrungen, Ablehnungen oder Kostenänderungen (z. B. der Klickpreise) haftet der Auftragnehmer nicht.

(4) Werbebudgets (Media-Spend) auf Drittplattformen sind vom Auftraggeber zu tragen und nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten), Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er an den bereitgestellten Inhalten über die erforderlichen Rechte verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Rechtsverletzung durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Verzögerungen, Mehraufwände und Kosten, die auf einer verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung beruhen, gehen zulasten des Auftraggebers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei laufenden Leistungen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen; der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich auszusetzen. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Termine, Fristen und Verzug

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die Einhaltung setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Ereignisse höherer Gewalt verlängern Fristen angemessen.

§ 8 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung bzw. Aufforderung zur Abnahme schriftlich konkrete Mängel benennt oder die Leistung produktiv nutzt (z. B. Livestellung der Website).

§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) An den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Einräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Entwürfe, Konzepte, Quellcode, Projektdateien und nicht ausgewählte Vorschläge verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Rechte Dritter (z. B. an Stockmaterial, Schriften, Bibliotheken, Plug-ins) richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen; etwaige Lizenzkosten trägt der Auftraggeber.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Arbeitsergebnisse zu Referenz- und Eigenwerbezwecken (Portfolio, Case Studies) zu nennen und darzustellen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.

§ 10 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 11 Datenschutz / Auftragsverarbeitung

Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie Daten- und Reichweitenverluste ist – außerhalb von Absatz 1 – ausgeschlossen.

(4) Soweit die Haftung dem Grunde nach besteht und nach Absatz 2 begrenzt ist, ist sie der Höhe nach auf die im jeweils betroffenen Auftrag in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen Dritter sowie für Änderungen, Ausfälle, Sperrungen oder Richtlinienentscheidungen von Plattformen, Such- und Werbesystemen oder Hosting-Diensten.

(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 13 Gewährleistung / Mängel

(1) Bei Werkleistungen hat der Auftraggeber Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese trotz angemessener Nachfrist endgültig fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen zu.

(2) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf vom Auftraggeber beigestellten Inhalten, nachträglichen Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, unsachgemäßer Nutzung oder auf Änderungen der Systemumgebung (Browser, Plattformen, Schnittstellen) beruhen.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

(1) Einmalige Werkleistungen enden mit ihrer Erbringung und Abnahme. Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende SEO-, Ads- oder Betreuungsleistungen) laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich, sofern vereinbart, um den jeweils vereinbarten Zeitraum, wenn sie nicht mit der vereinbarten Frist gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 15 Steuerlicher Hinweis

Der Auftragnehmer erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Es wird keine Gewähr für die steuerliche Behandlung oder Abzugsfähigkeit von Aufwendungen übernommen. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der ihn betreffenden steuer- und rechtlichen Pflichten selbst verantwortlich und hat hierzu eigene fachkundige Beratung einzuholen.

§ 16 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Drittdiensten, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse), befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf.

Diese AGB wurden mit größter Sorgfalt und nach den Grundsätzen des deutschen AGB-Rechts (§§ 305 ff. BGB) für den B2B-Verkehr erstellt. Da die Wirksamkeit einzelner Klauseln von der konkreten Vertragsgestaltung abhängt, wird vor dem Einsatz eine abschließende anwaltliche Prüfung empfohlen.